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Finanzierung

Psychologische Psychotherapie wird aus der Grundversicherung der Krankenkassen finanziert. Dazu ist eine Anordnung der Hausärztin/des Hausarztes, einer Kinderärztin/eines Kinderarztes, einer Psychiaterin/eines Psychiaters oder einer Fachärztin/eines Facharztes für psychosomatische Medizin mit diesem Formular notwendig.



Diese Anordnung durch den Hausarzt/die Hausärztin kann zwei Mal für je 15 Sitzungen gemacht werden. Für die Weiterführung über 30 Sitzungen hinaus ist - neben dem Bericht des Psychotherapeuten - eine fachärztliche Beurteilung durch eine Psychiaterin/einen Psychiater erforderlich, um bei der Krankenkasse ein Gesuch für eine Kostengutsprache einreichen zu können.

Wenn Sie die Psychotherapie selber finanzieren wollen, dann benötigen Sie keine ärztliche Anordnung.