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Finanzierung
Psychologische Psychotherapie wird aus der Grundversicherung der Krankenkassen finanziert.
Dazu ist eine Anordnung der Hausärztin/des Hausarztes, einer Kinderärztin/eines Kinderarztes,
einer Psychiaterin/eines Psychiaters oder einer Fachärztin/eines Facharztes für
psychosomatische Medizin mit diesem Formular notwendig.
Diese Anordnung kann zwei Mal für je 15 Sitzungen gemacht werden.
Nach 30 Sitzungen muss eine Psychiaterin/ein Psychiater über die Weiterführung der Therapie entscheiden.
Wenn Sie die Psychotherapie selber finanzieren wollen, dann benötigen Sie keine ärztliche Anordnung.
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