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Finanzierung

Psychologische Psychotherapie wird aus der Grundversicherung der Krankenkassen finanziert. Dazu ist eine Anordnung der Hausärztin/des Hausarztes, einer Kinderärztin/eines Kinderarztes, einer Psychiaterin/eines Psychiaters oder einer Fachärztin/eines Facharztes für psychosomatische Medizin mit diesem Formular notwendig.



Diese Anordnung kann zwei Mal für je 15 Sitzungen gemacht werden. Nach 30 Sitzungen muss eine Psychiaterin/ein Psychiater über die Weiterführung der Therapie entscheiden.

Wenn Sie die Psychotherapie selber finanzieren wollen, dann benötigen Sie keine ärztliche Anordnung.